Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Buchung von Gästeführungen durchgeführt von Dr. Judith König
Stand 1.1.2025
Präambel
Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf das Anführen männlicher und weiblicher Formen verschiedener Personenbezeichnungen verzichtet. Alle maskulinen Bezeichnungen wie „Gästeführer“, „Vertreter“ oder „Ansprechpartner“ gelten hier für beide Geschlechter.
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Gästeführung von Gästen bei Rundgängen, Rundfahrten oder anderen Gästeführungsprogrammen, wie z. B. Stadtführungen, Museumsführungen, Ausstellungsführungen, Kirchenführungen (im folgenden Gästeführungen). Der Vertrag über die Gästeführung kommt ausschließlich zwischen dem Gästeführer und den Gästen zustande. Der Gästeführer bietet Gästeführungen eigenverantwortlich an und handelt nicht weisungsgebunden. Der Gästeführer entscheidet frei, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen.
(2) Soweit die Buchung einer Gästeführung über eine Agentur oder einen sonstigen Dritten vermittelt wird, tritt dieser ausschließlich als Vertragsvermittler auf. Dem steht nicht entgegen, dass die Agentur Teile der Vertragsabwicklung und das Reklamationsmanagement übernimmt.
§ 2 Buchung
(1) Gäste können Buchungsanfragen direkt an judithkoenig@gmx.de oder an eine Vermittlungsagentur richten.
(2) Im Falle einer telefonischen Buchungsanfrage wird der Gästeführer dem Gast vor der Buchungsbestätigung eine Bestätigung des Eingangs seiner Anfrage, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthält, an eine vom Gast angegebene Adresse zusenden. Eine Buchung für eine der Gästeführungen gilt als verbindlich gemäß den hier angegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sobald eine Buchung per Brief, Email, Fax oder Telefon von dem Gästeführer bestätigt wird.
(3) Der Gast kann als Einzelperson oder für eine Gruppe einen Vertrag über die Gästeführung abschließen. Im letzteren Fall wird der Auftrag gebende Gast Vertreter der Gruppe und Ansprechpartner des Gästeführers und hat diesem einen Kommunikationsweg zu eröffnen, über den er Informationen erteilen oder abrufen kann.
§ 3 Ausgestaltung der Gästeführung
(1) Der Gästeführer ist für die Gästeführung verantwortlich und gestaltet die Gästeführung inhaltlich sowie örtlich und den Wegen nach eigenverantwortlich und selbstständig. Der Gästeführer haftet als Veranstalter für die gewissenhafte Vorbereitung der Gästeführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.
(2) Der Gästeführer ist verpflichtet, im Rahmen seiner in seinem Verantwortungsbereich liegenden Verkehrssicherungspflicht alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen für eine ordnungsgemäße und störungsfreie Gästeführung zu treffen.
§ 4 Vergütung
(1) Die aktuell gültigen Honorarsätze entnehmen Sie bitte meiner Homepage: https://mainz-fuehrungen.com/.
(2) Die Bezahlung der Gästeführungen durch den Kunden erfolgt grundsätzlich vor Beginn der Gästeführung am vereinbarten Startort. Der Gast, der als Ansprechpartner des Gästeführers benannt ist, hat dem Gästeführer den Betrag im Ganzen zu überreichen. Verzögerungen, die durch das Einsammeln der vereinbarten Vergütung durch den Gästeführer zustande kommen, gehen zulasten der Dauer der Gästeführung.
(3) Hat sich der Gästeführer auf Wunsch des Gastes zu einer Verlängerung der Gästeführung bereit erklärt, so berechnet sich sein Honoraranspruch aus der Wartezeit zuzüglich der Gästeführungszeit. Dies gilt auch bei Verspätungen des Gastes.
(4) Die Honorarsätze für Feiertagsführungen (+ 30 €) werden dem Gast an folgenden Tagen berechnet: 1. Januar / Karfreitag / Ostersonntag / Ostermontag / 1. Mai / Christi Himmelfahrt / Pfingstsonntag / Pfingstmontag / Fronleichnam / Tag der Deutschen Einheit / Allerheiligen / Heiligabend / 1. Weihnachtstag / 2. Weihnachtstag / 31. Dezember
(5) Die bei dem Gästeführer genannten Preise sind Bruttopreise und richten sich gem. geltender Preisangabenverordnung an private Verbraucher. Der Kunde erhält nach Bezahlung eine ordentlich quittierte Rechnung oder eine Quittung des vereinnahmten Betrages.
§ 5 Stornierung durch den Gast
(1) Der Gast ist berechtigt, jede Gästeführung bis zu deren Beginn ohne Angabe von Gründen zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht). Eine Stornierung einer gebuchten Gästeführung durch den Gast muss in Textform erklärt werden (schriftlich, per Email, per Fax).
(2) Bei Stornierung einer Gästeführung durch den Gast bzw. bei Nichterscheinen hat der Gästeführer die Wahl, den ihm dadurch entstandenen Schaden konkret zu berechnen und in Rechnung zu stellen oder nachfolgend genannte Stornogebühren zu erheben:
- Bis einschließlich 4 Tage vor Auftragsbeginn keine Stornierungsgebühren gemäß Anlage 1
- Ab dem 3. Tag vor Auftragsbeginn 100 % des Buchungsbetrages gemäß Anlage 1
- Bei Nichterscheinen oder bei einer Stornierung nach dem vereinbarten Startzeitpunkt der Gästeführung oder bei Abbruch der Gästeführung durch den Gast 100% des Buchungsbetrages.
Die Stornierungsgebühr wird auf einen Schadensersatzanspruch des Gästeführers angerechnet. Dem Gast bleibt für die Stornierungsgebühren der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Muss die fristgerechte Stornierung eines Auftrages außerhalb der Öffnungszeiten des Vermittlers erfolgen, so ist der Gast verpflichtet diese schriftlich, per Mail oder SMS direkt an die Kontaktdaten des Gästeführers zu richten. Erhält der Gästeführer die Stornierung nicht fristgerecht, muss der Gast die Gesamthöhe des vereinbarten Honorars entrichten.
(4) Bei Verspätung des Gastes muss dennoch der gesamte Buchungsbetrag entrichtet werden. Gleiches gilt bei Nichterscheinen des Gastes bzw. vergeblichem 30-minütigen Warten auf den Gast. Nach Ablauf dieser 30 Minuten hat der Gästeführer das Recht, den vereinbarten Treffpunkt zu verlassen und die Gästeführung unter vollem Kostenausgleich zu stornieren.
(5) Im Übrigen gelten die im BGB geregelten Voraussetzungen zum Rücktrittsgrund für das Eingreifen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
§ 6 Stornierung und Abbruch der Gästeführung durch den Gästeführer
(1) Der Gästeführer hat das Recht, eine gebuchte Gästeführung vor deren Beginn zu stornieren,
- wenn eine ggf. erforderliche und ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt,
- bei Einwirkung höherer Gewalt oder bei Wetterbedingungen, die die Durchführung der Gästeführung gefährden.
- bei plötzlicher Krankheit des Gästeführers. Stimmt der Gast zu, kann Dr. Judith König einen zertifizierten Gästeführers vermitteln, der die Führung übernimmt.
Der Gästeführer teilt dies dem Gast oder Ansprechpartner der Gruppe unverzüglich mit.
Der Preis für die Gästeführung wird in diesem Falle nicht erhoben. Bereits bezahlte Beträge werden vollständig zurückerstattet.
(2) Sollte eine Gästeführung aus unvorhersehbaren Gründen, z.B. durch höhere Gewalt, Unglück, Witterungsbedingungen etc. während ihrer Durchführung abgebrochen werden müssen, so erhält der Gast denjenigen Teil des gezahlten Betrages zurück, der dem Anteil der nicht durchgeführten Gästeführung entspricht.
(3) Ohne Pflicht zur vollständigen oder teilweisen Erstattung des Preises für die Gästeführung kann der Gästeführer die Gästeführung stornieren oder abbrechen, wenn ein Gast die Durchführung der Gästeführung, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
(4) Im Übrigen gelten die im BGB geregelten Voraussetzungen zum Rücktrittsgrund für das Eingreifen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts.
§ 7 Reklamationen
(1) Reklamationen eines Gastes hinsichtlich Mängel der Vertragsleistung sind ausschließlich an den Ansprechpartner, der in § 2 Absatz (2) Buchung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannt ist, zu richten.
(2) Bei einem ohne Vermittlung einer Agentur zustande gekommenen Vertrag über eine Gästeführung ist die Mängelrüge demnach gegenüber dem Gästeführer zu erheben. Sofern eine Agentur den Vertrag über die Gästeführung vermittelt hat, ist diese alleiniger Ansprechpartner des Gastes im Rahmen des Reklamationsmanagements. Die Agentur vertritt in diesem Fall den Gästeführer gegenüber dem Gast.
§ 8 Haftung der Vertragsparteien
(1) Die Haftung ist wechselseitig auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, sofern dies nicht dem Vertragszweck zuwiderläuft, namentlich, indem wesentliche Pflichten der Vertragsparteien (Kardinalpflichten) ausgehöhlt werden.
(2) Die Haftungsbegrenzung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gästeführers beruhen.
(3) Der Gästeführer haftet nicht für die Verkehrssicherheit von Örtlichkeiten, deren Verkehrssicherung nicht in seinem Verantwortungsbereich liegt, auch wenn diese im Rahmen der Gästeführung besucht werden. (z. B. Kirchen-, Museums- oder Ausstellungsbesuche, Bahn-, Tram-, Bus- oder Taxifahrten usw.) und andere die in der Veranstaltungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
§ 9 Sonstiges
(1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sowie seine eventuelle Änderung wie auch die Aufhebung dieser Schriftformvereinbarung selbst bedürfen der Schriftform.
(2) Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen, bzw. des Gesamtvertrages zur Folge. Statt der unwirksamen Klausel gilt das Gesetz.
§ 10 Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass die für die Abwicklung der vereinbarten Leistung zur Verfügung gestellten Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert werden. Diese Daten dürfen auch vom Veranstalter für die Kundenbetreuung verwendet werden. Sie werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes nicht an Dritte weitergegeben.
§ 11 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Es gelten in erster Linie die Bestimmungen dieses Vertrages, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften zum Dienst- bzw. Werkvertrag gemäß BGB.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Mainz, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand ausschließlich ist.
(3) Die AGB sind Bestandteil dieses Vertrages.
Anlage 1: Stornofristen
| Auftragsbeginn = Tag der Führung | Stornierung frei von Gebühr bis spätestens | Gast muss 100 % des Buchungsbetrages bezahlen ab |
|---|---|---|
| Montag | Donnerstag | Freitag |
| Dienstag | Freitag | Samstag |
| Mittwoch | Samstag | Sonntag |
| Donnerstag | Sonntag | Montag |
| Freitag | Montag | Dienstag |
| Samstag | Dienstag | Mittwoch |
| Sonntag | Mittwoch | Donnerstag |